Wer muss Grenzhecke schneiden?

Wer muss Grenzhecke schneiden?

Zur ordnungsgemäßen Pflege der Hecke ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, auf dessen Grundstück die Hecke gepflanzt ist. Wenn die von Ihnen beschriebene Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin angepflanzt ist, ist diese auch verpflichtet, die Hecke zu pflegen, und besonders auch regelmäßig zurückzuschneiden.

Wie hoch darf eine Hecke auf der Grenze sein?

Hecken ab 151 cm Höhe dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück heran reichen. Pflanzen bis 300 cm Höhe müssen bereits 100 cm Abstand leisten. Pflanzen bis 500 cm Höhe haben mindestens 125 cm Abstand einzuhalten.

Wem gehört die Grenzhecke?

Lebende Einfriedungen wie Hecken und Bäume sind unter Berücksichtigung nachbarrechtlicher Grenzabstände zu pflanzen. Wenn der Nachbar einverstanden ist, darf eine lebende Einfriedung auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Das wiederum führt dazu, dass die Gartenhecke rein rechtlich gesehen zur Grenzanlage wird.

Welcher Nachbar muss Hecke schneiden?

Wenn eine Hecke an der Grundstücksgrenze steht, kann man die abgewandte Seite nur vom Nachbargrundstück aus schneiden. Betritt man das Grundstück jedoch ohne Genehmigung, kann das rechtliche Folgen haben.

Wie hoch dürfen thujen an der Grundstücksgrenze sein?

Gesetzlicher Grenzabstand von Thujen beträgt einen Meter Nach den einschlägigen nachbarrechtlichen Vorschriften ist bei Hecken mit einer Höhe von über 2 Metern ein Abstand von 1 Meter zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Bei stark wachsenden Bäumen ist allerdings ein Grenzabstand von 3 Metern zu wahren.

Was kann man tun wenn der Nachbar seine Hecke nicht schneidet?

Hier greift das Selbsthilferecht, so der Experte. Pflanzen, die die Grundstücksgrenze überschreiten, dürfen abgeschnitten werden. Allerdings muss der Beeinträchtigte seinen Nachbarn vorher zur Beseitigung auffordern und ihm eine Frist setzen. So steht es in Paragraf 910 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Wann darf ich die Hecke des Nachbarn schneiden?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Hecken vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden. Gleichzeitig enthalten die Nachbarrechtsgesetze der Länder regelmäßig Bestimmungen darüber, wie hoch die an der Grenze stehende Hecke des Nachbarn maximal sein darf.

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