Wer muss ins Transparenzregister?
Unternehmen haben die Pflicht, aktiv Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sowie Staatsangehörigkeit der wirtschaftlich Berechtigten an das beim Bundesanzeiger Verlag eingerichtete Transparenzregister zu melden.
Was kostet das Transparenzregister?
Für 2017 wird die halbe Gebühr in Höhe von 1,25 EUR, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2,50 EUR und ab 2020 werden 4,80 EUR jährlich zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Transparenzregister?
Zur Einsichtnahme ist eine Registrierung unter www.transparenzregister.de mit einer gültigen E-Mail-Adresse notwendig. In der erweiterten Regis- trierung muss die Registrierungsart aus Behörde, „Verpflichteter“ oder „Jedermann“ gewählt werden.
Wann Transparenzregister?
Am 01.08
Wie funktioniert das Transparenzregister?
Das Transparenzregister wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Dies sind nach § 3 GwG die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht.
Wie erfolgt Eintragung ins Transparenzregister?
Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen nach § 20 GwG Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einholen, vorhalten, jährlich überprüfen und der registerführenden Stelle unverzüglich elektronisch zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen.
Was bedeutet Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten. Es wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes von der registerführenden Stelle elektronisch geführt.
Wie bekomme ich ein Transparenzregister?
Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt.