Wer muss Mäuse bekämpfen Mieter oder Vermieter?
Landgericht München, I 20 S 19147/00 WM 2001, 245 – Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht.
Wer haftet bei Mäuse in der Wohnung?
Doch zahlen muss der Bewohner, dessen Schuld für die unerwünschten Hausbesucher nachgewiesen werden kann – und zwar nicht nur die Kosten für den Kammerjäger, sondern auch andere finanzielle Folgen wie beispielsweise die Mietminderung anderer Hausbewohner. Zudem büßt er sein Recht auf Mietminderung ein.
Was muss der Vermieter gegen Mäuse machen?
Rechtlich ist der Vermieter aufgefordert, dass er immer wieder tätig werden muss, wenn Mäusebefall auftritt. Der Vermieter muss dem Mieter einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewähren – und dazu gehören auch „mausfreie“ Mieträume.
Wer ist für Ungeziefer zuständig?
Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus beseitigen. Tritt Ungeziefer auf, das z.B. aus dem Keller, benachbarten Wohnungen oder dem Treppenhaus kommt, dann ist der Vermieter verpflichtet, dagegen vorzugehen, Maßnahmen zu ergreifen.
Ist der Vermieter verantwortlich für den Mäusebefall?
Sind Sie Mieter einer Mietwohnung und stellen einen Mäusebefall fest, muss dieser umgehend dem Vermieter angezeigt werden. Denn der Vermieter ist für die Bekämpfung der Schädlinge verantwortlich. Tut er das nicht, dürfen Sie die Miete entsprechend mindern.
Welche Vermieter möchten Mäuse in der Mietwohnung haben?
Weder Mieter noch Vermieter möchten Mäuse in der Mietwohnung haben, das ist klar. Doch häufig landen solche Fälle vor Gericht, da nicht eindeutig geklärt ist, wer die Verantwortung für Schäden, Gesundheit und eventuelle Kosten trägt.
Wie geht es bei einem Mäusebefall der Wohnung?
Wer auf die Suche geht, wird bei einem Mäusebefall der Wohnung schnell Kotspuren entdecken. Mäuse legen um die 70 Stück der spindelförmigen Kotpillen am Tag. Da sich die Kotreste meist an den Laufwegen der Nager befinden, führen sie zum Teil direkt zu den Nestern der Mäuse.
Kann ich Mäuse in der Wohnung ansprechen?
Habt ihr Mäuse in der Wohnung, solltet ihr das also in jedem Fall bei eurem Vermieter ansprechen, da möglicherweise Kosten zur Schädlingsbekämpfung übernommen werden, ihr die Miete mindern könnt oder ihr sogar ein Recht auf fristlose Kündigung besitzt. Auch im Garten können Mäuse zur Plage werden, und zwar Wühlmäuse.
https://www.youtube.com/watch?v=cjRD7vojeos