Wer muss nährstoffbilanz machen?
Nach der Düngeverordnung müssen Sie jährlich eine Nährstoffbilanz Ihres Betriebes erstellen, die den Nährstoffvergleich von Stickstoff, Phosphat und Kalium zeigt.
Wer muss eine Stoffstrombilanz machen?
Die Stoffstrombilanz wird schrittweise eingeführt. Bereits ab 2018 müssen alle Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Besatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar eine Stoffstrombilanz erstellen.
Wer muss Düngebedarf ermitteln?
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hält das Programm Düngebedarf NPmax vor und Formulare für die Düngebedarfsermittlung.
Wer ist von der neuen Düngeverordnung befreit?
Betriebe, die von der Aufzeichnungspflicht der Düngemaßnahmen befreit sind: Betriebe, die weniger als 15 ha bewirtschaften und weniger als 2 ha Sonderkulturen (Gemüse, Hopfen, Wein, Erdbeeren) und weniger als 750 kg N-Ausscheidung haben und keinen Wirtschaftsdünger oder Biogasgärrest aufnehmen sowie.
Bis wann muss die nährstoffbilanz erstellt sein?
Nährstoffbilanz für N und P2O5 Die Grenzen des Nährstoffüberschusses werden bei N von 60 auf 50 kg/ha und bei P2O5 von 20 auf 10 kg/ha reduziert. Jeweils bis zum 31. März des Folgejahres ist diese Bilanz zu erstellen, erstmals also spätestens am 31. März 2019.
Bis wann muss die Stoffstrombilanz erstellt werden?
Das heißt, wenn Sie das Kalenderjahr als Bezugszeitraum gewählt haben, muss das Ergebnis der Stoffstrombilanz erstmalig am 1. Juli 2019 vorliegen. Haben Sie das Wirtschaftsjahr 1. Juli bis 30. Juni gewählt, ist bis 31.12
Was brauche ich für die Stoffstrombilanz?
Zugeführte Nährstoffmengen an N und P sind zu ermitteln für:
- Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel.
- Futtermittel.
- Saat- & Pflanzgut – gilt nur für Getreide, Mais, Kartoffeln und Körnerleguminosen.
- Landwirtschaftliche Nutztiere.
- Leguminosen.
- Sonstige Stoffe.
Wann darf kein Mist aufs Feld?
Bei Festmisten von Huf- und Klauentieren und auch Kompost muss nach der vorhandenen Stickstoffmenge unterschieden werden: Bei über 1,5 % Stickstoff (N) in der Trockenmasse (TM) gilt ein Aufbringungsverbot für Acker- und Grünland ab 15. Dezember bis 15. Januar.
Welche Betriebe müssen eine Düngebedarfsermittlung erstellen?
Nach § 12 Abs. 3 müssen Betriebe mit mehr als 3 GV/ha sowie Betriebe, die Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände erzeugen und über keine eigenen Aufbringungsflächen verfügen, ab dem 01.01
Bis wann muss die Düngebedarfsermittlung gemacht werden?
Eine Düngebedarfsermittlung ist nur erforderlich, wenn über Düngemaßnahmen je Jahr wesentliche Nährstoffmengen (mehr 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5/ha) ausgebracht werden. Die gesamten ausgebrachten Düngermengen müssen aber im Nährstoffvergleich berücksichtigt werden.
Wann muss ich einen Nährstoffvergleich machen?
Nach § 8 Absatz 1 Düngeverordnung hat jeder Betriebsinhaber jährlich bis spätestens 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphat bzw. Die neue Obergrenze für Stickstoff im dreijährigen Mittel beträgt 50 kg N/ha. Dieses dreijährige Mittel gilt für die Jahre 2018, 2019 und 2020 und spätere.