Wer muss Radio und Fernsehgebuehren zahlen?

Wer muss Radio und Fernsehgebühren zahlen?

Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Den Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt entrichten, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist und egal, wie viele Menschen dort leben.

Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?

Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II) – Befreiungsgrund 403. Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) – Befreiungsgrund 410.

Wer muss Rundfunkbeitrag bezahlen Firma?

Unternehmen entrichten den Rundfunkbeitrag je nach der Zahl ihrer Beschäftigten und Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte. Betriebsstätten von Feuerwehr und Polizei oder Schulen und Kindergärten zählen beispielsweise zu den Einrichtungen des Gemeinwohls.

Wann braucht man keine GEZ Gebühren bezahlen?

Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Sind Schwerbehinderte von der GEZ befreit?

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen können: Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.

Wann muss man nicht GEZ zahlen?

Wer als Schüler, Student oder Azubi noch bei den Eltern im alten Kinderzimmer wohnt, muss den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, sofern die Eltern ihn bereits zahlen – denn der Beitrag wird pro Haushalt erhoben. Wenn sie aber eine eigene Wohnung bewohnen, müssen z. B. auch Student Rundfunkgebühren zahlen.

Wer zahlt nur 1 3 Rundfunkbeitrag?

Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.

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