Wer muss sich bei der VBG anmelden?
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sein bzw. ihr Unternehmen beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden. Das soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens bzw. schon bei der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten geschehen.
Wer muss sich bei der Berufsgenossenschaft versichern?
Alle Beschäftigten eines Unternehmens sind pflichtversichert und genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kommt die BG BAU für Kosten, wie zum Beispiel Heilbehandlungen und finanzielle Entschädigungen von Verletzten auf.
Ist jeder gesetzlich unfallversichert?
Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Wann muss man sich bei der VBG anmelden?
Deshalb ist jeder Unternehmer und jede Unternehmerin verpflichtet, sein/ihr Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dieses soll binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens bzw. schon bei der Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten geschehen.
Für wen ist die VBG zuständig?
Die VBG ist u. a. zuständig für Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe und besondere Unternehmen, Unternehmen der keramischen und Glas-Industrie sowie Unternehmen der Straßenbahnen, U-Bahnen und Eisenbahnen.
Wie entsteht der Versicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft?
Gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten sind alle versichert, die von einem Unternehmen beschäftigt bzw. ausgebildet werden. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit und besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder Einkommen.