Wer oder was ist ein Urheber?
Ein Urheber ist grundsätzlich immer eine natürliche Person, eine juristische Person wie beispielsweise eine Firma kann lediglich Nutzungsrechte für ein Werk besitzen. Um Urheber zu sein bedarf es neben der Schöpfung keiner weiteren Handlungen.
Kann eine Firma ein Urheber sein?
Nach § 7 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) ist Urheber der Schöpfer des Werkes. Eine juristische Person (z.B. eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH) kann nie Urheber eines Werkes sein, sondern hält allenfalls Nutzungsrechte, die ihr von dem Werkurheber übertragen worden sind.
Wer gilt als Urheber Schöpfer eines geschaffenen Werkes?
Nach § 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Dieses Prinzip findet auch Anwendung auf die Erstellung von Werken im Rahmen von bestehenden Dienst- und Arbeitsverhält- nissen oder Werkverträgen.
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dies betrifft vor allem die Verwertung, die Vergütung und das Verbot der Nutzung durch Dritte. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die wesentliche Rechtsgrundlage, daneben sind das Wahrnehmungsgesetz und Verlagsgesetz von Bedeutung.
Wie ist das Urheberrecht zulässig?
Das Urheberrecht besteht aus sich heraus und folgt aus den verfassungsrechtlichen Grundrechten des garantierten Eigentums, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit. Gewisse Einschränkungen sind lediglich im Rahmen von Arbeits- und Dienstverhältnissen zulässig. Außerdem gilt das Urheberrecht nicht unbefristet.
Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für das Urheberrecht?
Das Urheberrecht basiert auf vier grundlegenden gesetzlichen Regelungen. Durch die Einhaltung dieser sollen vor allem die Interessen der Urheber gewahrt werden. Zu diesen Interessen zählen unter anderem die finanzielle Vergütung für das Werk und Kontrolle über die weitere Verwertung.
Was ist das Urheberrechtsgesetz?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die wesentliche Rechtsgrundlage, daneben sind das Wahrnehmungsgesetz und Verlagsgesetz von Bedeutung. Das Urheberrecht ist Teil des Privatrechts und bildet auf kulturellem Gebiet das Gegenstück zum gewerblichen Schutzrecht, insbesondere zum Patent- und Markenrecht.