Wer scheidet sich öfter?
In Deutschland sind auch im vergangenen Jahr weniger Ehen geschieden worden als im Jahr zuvor. Damit setzte sich ein seit drei Jahren bestehender Trend fort. In 56 Prozent der Fälle reichte die Frau die Scheidung ein.
Wann kann man den Scheidungsantrag stellen?
Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und Sie beide der Scheidung zustimmen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich.
Welche Kostenarten sind im Scheidungsverfahren zu beachten?
Generell sind folgende Kostenarten im Scheidungsverfahren zu differenzieren: Die Scheidungskosten richten sich u.a. nach dem Einkommen der Eheleute. Die Gebühren für Rechtsanwälte richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Scheidung dürfen die Kosten vom Anwalt also nicht “wie es ihm beliebt” abgerechnet werden.
Wie kann der Prozess nach der Scheidung geführt werden?
Nach Scheidung nämlich kann – siehe § 1629 Abs. 2 BGB – der Prozess auch bei fortbestehender gemeinschaftlicher Sorge der Eltern von den Kindern gegen den fernen Elternteil geführt werden, während der nahe Elternteil als gesetzlicher Vertreter der Kinder auftritt und eben nicht mehr im eigenen Namen prozessieren muss.
Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?
Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.
Was gilt im Scheidungsverfahren mit Folgesachen?
Im Scheidungsverfahren mit Folgesachen gilt im Grundsatz der Kostenaufhebung. Im Trennungs- und Kinderunterhaltsverfahren, das nicht als Scheidungsfolgesache betrieben wird, gilt das Prinzip der Kostentragung nach dem Maßstab des Obsiegens und Unterliegens.