Wer schreibt die Krankmeldung bei Krankenhausaufenthalt?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in den meisten Fällen nur von niedergelassenen Ärzten ausgestellt. Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, können Sie unter Umständen auch dort eine bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt, der das Dokument ausstellt, Sie persönlich untersucht hat.
Wie kommt die Krankmeldung zur Krankenkasse?
Ihrem Arbeitgeber müssen Sie Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die so genannte „AU-Bescheinigung“ vorlegen. Diese muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag beim Arbeitgeber eingehen.
Warum muss man die Krankmeldung bei der Krankenkasse abgeben?
Doch neben dem Arbeitgeber sollte auch die Krankenkasse eine Krankmeldung von Ihnen erhalten. Damit sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Krankengeld, welches bei einer Erkrankung gezahlt wird, die länger als sechs Wochen anhält. Innerhalb einer Woche sollten Sie die Krankmeldung an die Krankenkasse schicken.
Wem darf die Krankenkasse Auskunft geben?
Die Akteneinsicht erfolgt grundsätzlich beim Arzt (§ 811 BGB). Der Patient hat keinen Anspruch darauf, die Originale in Besitz zu nehmen, eine Ausnahme bilden hier nur Röntgenbilder, die zur Weiterleitung an den nachbehandelnden Kollegen herausgegeben werden müssen (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).
Wie muss eine Schweigepflichtsentbindung aussehen?
Schweigepflichtsentbindung als Muster Wichtig ist, dass Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum darauf vermerken. Darüber hinaus sollten Sie auch die Ärzte, für die die Schweigepflichtsentbindung gilt, namentlich nennen. Personen zu nennen, mit denen der Arzt dann sprechen darf.
Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Schweigepflicht?
Rechtsgrundlagen Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl in den Berufsordnungen der Landesärztekammern (§ 9 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin (BO)) als auch im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) geregelt. Die ärztliche Schweigepflicht schützt das im Grundgesetz verankerte Recht auf informa- tionelle Selbstbestimmung.