Wer schreibt Scheidungsfolgenvereinbarung?
Grundsätzlich kann die Vereinbarung von den Eheleuten selbst aufgesetzt werden, viele Scheidungsfolgesachen bedürfen aber einer notariellen Beurkundung. Es empfiehlt sich daher die Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Anwalt oder als gerichtlichen Vergleich vor dem Familiengericht zu regeln.
Was muss in eine trennungsvereinbarung?
Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Ehepartnern, der wichtige Vereinbarungen für die Zeit der Trennung enthält. Dabei werden finanzielle sowie persönliche Belange geregelt, wie z. B. Sorgerecht, Kindesunterhalt und die Verteilung des Hausrats.
Ist eine trennungsvereinbarung notwendig?
Damit Sie inskünftig getrennte Wege gehen können, ist es notwendig, gewisse Punkte zu klären, die sich durch Ihr Getrenntleben verändern. So ermöglicht eine Trennungsvereinbarung die Auseinandersetzung der Eheleute über Punkte wie Haushalt, Eigentum und Kinder.
Kann ich eine Scheidungsvereinbarung prüfen lassen?
Tipp 2: Scheidungsvereinbarung prüfen lassen Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein rechtliches Dokument, dessen Inhalt weitreichende Auswirkungen auf Ihr Leben nach der Scheidung haben kann; Sie sollten unbedingt die Vereinbarung (= Vertrag) mit Ihrem Anwalt besprechen und von ihm/ihr überprüfen lassen. Tipp 3: Erhebliche Kosten einsparen
Wann ist die Scheidungsfolgenvereinbarung möglich?
In der Regel wird die Vereinbarung noch vor der Trennung bzw. vor dem Scheidungstermin aufgesetzt. Eine nachträgliche Scheidungsfolgenvereinbarung, beispielsweise ein Jahr nach der vollzogenen Scheidung, ist jedoch ebenfalls möglich. Die Eheleute entschließen sich am 01.
Was regelt die Trennungsvereinbarung nach der Scheidung?
Im Gegensatz zur Trennungsvereinbarung regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsvereinbarung) die Scheidungsfolgen. Kurz gesagt: Die Regelungen der Trennungsvereinbarung gelten von der Trennung bis zur Scheidung, die der Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Scheidung.
Wie kann ich die Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig Aufsetzen?
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Eheleute die Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig – ohne Anwalt – aufsetzen. Das Gesetz schreibt jedoch für viele Scheidungsfolgesachen eine notarielle Beurkundung vor. Eine mündliche Vereinbarung wäre rein theoretisch ebenfalls möglich, jedoch gibt es dann keinen Beweis]