Wer sind die Kurfürsten?
Die sieben Kurfürsten des Reiches („principes electores imperii“) waren drei geistliche Fürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln) und vier weltliche (der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg).
Was ist die Kurwürde?
Der Begriff „Kurwürde“ (lat. electoratus) kommt erst im 17. Jh. vor (Prager Reichsabschied 1635), ist von der Sache her aber natürlich wesentlich älter und bezeichnet das besondere Amt eines Kurfürsten, in dessen Zentrum das Recht zur Königswahl sowie die Teilhabe am Reich (Kurverein, Kurkolleg bzw.
Was ist die Aufgabe eines Kurfürsten?
Sie übten als Berater des Königs verschiedene Hofämter aus und waren damit und als selbstständige Landesherren unmittelbar an der Staatsgewalt beteiligt. Die drei geistlichen Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, wobei der Erzbischof von Mainz vor allen den Vorrang hatte.
Wer wählte den deutschen Kaiser?
Die Wahl des Römisch-deutschen Königs beziehungsweise, später direkt, des römisch-deutschen Kaisers im Heiligen Römischen Reich oblag seit spätestens dem 13. Jahrhundert einem kleinen Kollegium von Reichsfürsten, den Kurfürsten. Die Wahl zum König oder Kaiser geschah auf Lebenszeit.
Welche Rolle spielte Böhmen bei der Kaiserwahl?
Als das Wahlrecht dann aber von 1257 an auf die nun so genannten Kurfürsten beschränkt wurde, gehörte der Böhme doch dazu. Geschuldet war dies dem Problem, dass sechs Fürsten zu einem Patt gelangen konnten, was wiederum eine Thronvakanz oder eine Doppelwahl und damit Rechtsunsicherheit und Krieg zur Folge haben konnte.
Wie wird der Kaiser gewählt?
Per Wahl zum König Die Wahl war seit 1198 nur gültig, wenn die vier deutschen Erzbischöfe und der rheinische Pfalzgraf dabei anwesend waren. Ab dem späten Mittelalter waren es die Kurfürsten, die den König wählten. Die Könige konnten den Papst bitten, sie zum Kaiser zu krönen.
Was unterschied die Kurfürsten rechtlich gesehen von den anderen Fürsten des Deutschen Reichs?
Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand.