Wer sind die Sozialhilfetraeger?

Wer sind die Sozialhilfeträger?

Der Sozialhilfeträger wird in den örtlichen und überörtlichen Träger unterschieden. Häufig wird auch die Bezeichnung Sozialamt für beide Träger verwendet. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger zuständig.

Wem ist das Sozialamt unterstellt?

In Nordrhein-Westfalen sind überörtliche Träger die Landschaftsverbände, in Baden-Württemberg der Kommunalverband für Jugend und Soziales, in Bayern die Bezirke und in Hessen und Sachsen die Landeswohlfahrtsverbände.

Welche sozialgelder gibt es?

Leistungen der Sozialhilfe

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 – 40 SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 – 46b SGB XII)
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 – 52 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 – 66 SGB XII)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 – 69 SGB XII)

Wer ist für Sozialleistungen zuständig?

Als Leistungsträger bezeichnet man im deutschen Sozialrecht die Körperschaften, Anstalten und Behörden, die für die Erbringung von Sozialleistungen zuständig sind (§ 12 Satz 1 SGB I).

Wie kann man sich gegen das Sozialamt wehren?

Die Rechtsmittelinstanz, bei welcher man das Rechtsmittel gegen die Verfügung einreichen kann, ist je nach Kanton unterschiedlich. Im Kanton Zürich ist der Bezirksrat des Bezirks, zu dem die Gemeinde gehört, die erste Rechtsmittelinstanz. In vielen Kantonen ist es das kantonale Sozialamt (kantonales Sozialdepartement).

Was für Sozialhilfe gibt es?

Was gehört alles zur Sozialhilfe?

  • Finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt.
  • Grundsicherungsleistungen für Rentner und Personen mit Erwerbsminderung.
  • Hilfe zur Eingliederung von Behinderten.
  • Unterstützung im Pflegefall.
  • Hilfe bei besonderen sozialen Problemsituationen.

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