Wer sitzt alles im Rundfunkrat?
Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die im jeweiligen Rundfunkstaatsvertrag aufgezählt sind. Dies sind z. B. Gewerkschaften, Frauenverbände, Kirchen und Fraktionen.
Wie setzt sich der ZDF Fernsehrat zusammen?
Mitglieder. Der Fernsehrat setzt sich seit dem 08. Juli 2016 aus 60 Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppen zusammen. Dabei vertreten sie in dem Gremium die Interessen der Allgemeinheit. Die genaue Zusammensetzung haben die Länder im ZDF-Staatsvertrag geregelt.
Wer wählt den Intendanten?
Norbert Himmler ist zum neuen ZDF-Intendanten gewählt worden. Die Entscheidung im ZDF-Fernsehrat fiel im dritten Wahlgang. Himmler folgt damit im März 2022 auf Thomas Bellut.
Wer sitzt im Aufsichtsrat von ZDF?
Michael Sommer (SPD), ehemaliger DGB-Vorsitzender, im Verwaltungsrat seit 1. April 2016. Martin Stadelmaier (SPD), ehemaliger Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, im Verwaltungsrat seit 1. Juli 2017. Barbara Thomaß, Professorin an der Ruhr-Universität Bochum, im Verwaltungsrat seit 1. Juli 2012.
Was sind Aufsichtsgremien?
Das Aufsichtsgremium tritt alle drei Wochen zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Aufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen. Es unterbreitet dem EZB-Rat Beschlussentwürfe im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung.
Wer sitzt im Fernsehrat des ZDF?
Wer wählt den ZDF Intendanten?
Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im Rundfunkstaatsvertrag aufgestellten Grundsätze. Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen.
Sind die öffentlich rechtlichen wirklich unabhängig?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert.
Wie wird ein Intendant gewählt?
(1) 1Der Intendant wird vom Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Wiederwahl ist zulässig. Der Intendant ist vor der Beschlussfassung zu hören.