Wer sollte ein Berliner Testament machen?

Wer sollte ein Berliner Testament machen?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein Berliner Testament aufsetzen. Danach erbt der länger Lebende zunächst alles. Erst nach dessen Tod erben etwa die Kinder. Doch Achtung: Die Vereinbarung kann den Überlebenden binden.

Sollte man ein Berliner Testament machen?

Beliebt ist das Berliner Testament wegen eines entscheidenden Vorteils: Man kann damit die gesetzliche Erbfolge umgehen und zunächst den Partner absichern, der den anderen überlebt. Der kann mit dem gemeinsamen Vermögen weiterleben, ohne das Erbe teilen zu müssen.

Für welche Ehepaare ist ein Berliner Testament ratsam?

Ohne Testament, also nach der gesetzlichen Erbfolge, würde der Ehepartner 50 Prozent erben und der Rest würde unter den Erben ersten Grades aufgeteilt. Das Berliner Testament ist deshalb für Ehepaare mit gemeinsamer Immobilie zu empfehlen.

Welche Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner?

Besondere Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner, wenn er vom Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch eine solche Entscheidung hat der überlebende Ehepartner grundsätzlich zu respektieren. Die Enterbung führt dazu, dass der überlebende Ehepartner nicht Erbe wird.

Was sind die Vermögenswerte des überlebenden Ehegatten?

In den Nachlass fallen nur Vermögenswerte, die dem Verstorbenen allein gehörten (Vorbehalts- und Sondergut). Das heißt, der überlebende Ehegatte braucht zunächst das Vermögen nicht mit seinen Kindern zu teilen und kann es allein verwalten. Die Kinder erben erst, wenn der überlebende Ehegatte ebenfalls stirbt.

Welche Faktoren bestimmen das Erbrecht des Ehegatten?

Der Umfang, in dem der überlebende Ehepartner an dem Nachlass teilnimmt, hängt von diversen Faktoren ab. So wird das Erbrecht des Ehegatten von dem familiären Umfeld des Erblassers, dem Grad und der Anzahl von zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Verwandten, von der Zusammensetzung des Erblasservermögens und…

Wie erhält der Ehepartner den Nachlass?

In welchem Umfang der Ehepartner letztlich den Nachlass erhält, hängt konkret davon ab, wie sich die gemeinsamen Kinder verhalten. Machen sie keinen Pflichtteilsanspruch geltend, fällt dem überlebenden Ehegatten das gesamte Vermögen zu. Andernfalls reduziert sich der Nachlass um den Pflichtteil des Kindes, das seinen Pflichtteil einfordert.

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