Wer stellt ein Negativzeugnis aus?
Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin. Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Ist ein Vorkaufsrecht bindend?
Der Mieter bzw. Vorkäufer tritt durch die Ausübung seines Vorkaufsrechtes in den bestehenden Kaufvertrag nicht ein, sondern es entsteht ein eigener Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Mieter. Der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Dritten ist damit weiterhin wirksam.
Was ist ein Negativzeugnis der Gemeinde?
Besteht kein Vorkaufsrecht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Dieses sogenannte „Negativzeugnis“ benötigen Sie, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Ist der Verkauf eines Hauses ohne Baugenehmigung möglich?
Der Verkauf eines Hauses ohne Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Sachmangel der Kaufsache dar. Dies unabhängig davon, ob eine komplette Immobilie oder nur teilweise (Anbau, Ausbau des Spitzbodens) keine Baugenehmigung vorliegt. In einem solchen Fall stehen dem Käufer gemäß § 437 BGB verschiedene Gewährleistungsrechte zu.
Ist ein Hausverkauf ohne Makler möglich?
Hausverkauf ohne Makler Jedem Eigentümer steht es frei, sein Haus mithilfe eines Maklers oder aber privat zu verkaufen. Ein privater Hausverkauf wird immer beliebter, birgt jedoch auch beachtliche Gefahren und Stolpersteine.
Was sind die rechtlichen Folgen eines Hauses ohne Baugenehmigung?
In diesen Fällen stellt sich oft die Frage, was die rechtlichen Folgen sind. Der Verkauf eines Hauses ohne Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Sachmangel der Kaufsache dar. Dies unabhängig davon, ob eine komplette Immobilie oder nur teilweise (Anbau, Ausbau des Spitzbodens) keine Baugenehmigung vorliegt.
Was müssen sie beim Verkauf mehrerer Häuser beachten?
Beim Verkauf mehrerer Häuser müssen Sie die sogenannte Drei-Objekt-Grenze beachten: Wenn Sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb, mit oder ohne Makler:in, mehr als drei Immobilien verkaufen, geht der Gesetzgeber von einem gewerblichen Immobilienhandel bzw. gewerblichen Grundstückshandel aus.