Wer stellt ein Sicherheitsdatenblatt aus?

Wer stellt ein Sicherheitsdatenblatt aus?

Die REACH-Verordnung fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zu Verfügung stellt [1]. In welcher Form dies geschehen muss, ist im Anhang II geregelt. Außerdem muss das Sicherheitsdatenblatt in Landessprache des Abnehmers abgefasst sein.

Für welche Produkte gibt es Sicherheitsdatenblätter?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.

Welche Angaben muss ein Sicherheitsdatenblatt enthalten?

Das Sicherheitsdatenblatt: Inhalt und Aufbau

  • Bezeichnung des Stoffs bzw.
  • Mögliche Gefahren.
  • Angaben zu Bestandteilen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
  • Handhabung und Lagerung.
  • Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.

Ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes erforderlich?

Die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ist vor allem bei der Herstellung von Gemischen erforderlich oder wenn der Lieferant aus irgendeinem Grund das relevante Sicherheitsdatenblatt nicht zur Verfügung stellt (z. B. Import).

Wie hat der Arbeitgeber Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern?

Der Arbeitgeber hat nach § 14 Abs. 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen. Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen…

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.

Wie können Sicherheitsdatenblätter im Betrieb verwaltet werden?

Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter im Betrieb mittels EDV verwaltet werden können, aber allen Beschäftigten und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren ein ungehinderter Zugang zu ermöglichen ist. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern vereinbaren.

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