Wer stellt eine pflegefreistellung aus?
Grundsätzlich bleibt es der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer überlassen, in welcher Form (Mitteilung oder ärztliches Attest) sie/er den Nachweis der Pflegebedürftigkeit erbringt. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann bei Bedarf die Pflegefreistellung tage-, aber auch nur stundenweise in Anspruch nehmen.
Wie beantrage ich kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, muss diesem aber unverzüglich mitgeteilt werden. Arbeitgeber können jedoch verlangen, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorlegt.
Wie beantrage ich familienpflegezeit?
Wollen Sie Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich ankündigen.
Wo muss ich pflegeurlaub beantragen?
Es besteht unverzügliche Meldepflicht an den Arbeitgeber, dass die Pflegefreistellung in Anspruch genommen wird. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er/sie auch die dafür möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen. Die Pflegefreistellung beträgt eine Arbeitswoche pro Arbeitsjahr.
Wo bekomme ich pflegeurlaub?
Kind muss ins Spital Für die Begleitung Ihres Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus (Heil- oder Pflegeanstalt) können Sie Pflegefreistellung nehmen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also vor dem 10. Geburtstag).
Was ist kurzzeitige Arbeitsverhinderung?
Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, kurzzeitig (bis zu zehn Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine bedarfsgerechte Pflege für eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit …
Wie beantrage ich Pflegezeit im Betrieb?
Um Pflegezeit beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Häusliche Pflege eines nahen, pflegebedürftigen Angehörigen.
- Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst (MD).
- Schriftliche Anmeldung der Pflegezeit beim Arbeitgeber.