Wer stockt Kindesunterhalt auf?
Kann der zweite Elternteil für den Kindesunterhalt nicht in voller Höhe aufkommen, kann sich der andere auch an das Jugendamt wenden. Hier besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Diesen gibt es jedoch nur bei minderjährigen (bis zum 12. Lebensjahr) und unterhaltsberechtigten Kindern.
Kann kein Kindesunterhalt zahlen?
Tritt der Fall auf und Mutter oder Vater kann keinen Unterhalt zahlen, kommt zunächst der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss auf. Das bedeutet, dass von staatlicher Seite die Rolle des Unterhaltszahlers übernommen und monatlich der Mindestunterhalt überwiesen wird.
Was ist Kindesentziehung und Jugendamt?
Kindesentziehung und Jugendamt Bei Kindesentziehung handelt es sich um die Wegnahme eines minderjährigen Kindes von den Eltern oder dem Vormund.
Welche Sorgeberechtigten sind bei der Herausgabe des Kindes?
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten. Per Gericht wird dann geprüft, ob gegenüber dem anderen Elternteil eine Herausgabepflicht besteht. Ein Eilverfahren zur Herausgabe des Kindes ist nur bei Gefährdung des Kindeswohl möglich. Gestellt wird der Antrag auf einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes beim zuständigen Familiengericht.
Was ist Schadensersatz bei Kindesentziehung?
Schadenersatz bei Kindesentziehung Unter Umständen kann bei Kindesentziehung auch Schadensersatz verlangt werden, etwa dann, wenn der andere Elternteil, dem das Kind vorenthalten wurde, für dessen Rückführung aus dem Ausland zahlen musste. Ein Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus §§ 823 Absatz 2 BGB i.V.m. § 235 StGB ergeben.
Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern für ihre Kinder?
Eltern haben prinzipiell das Sorge- und Erziehungsrecht für ihre Kinder, woraus sich Rechte, aber auch Pflichten ergeben. Doch gerade hieraus ergeben sich in der täglichen Praxis viele Streitigkeiten die elterliche Sorge betreffend, die vielfach auch vor Gericht ausgetragen werden. Dem Gericht obliegt es dann, zum Wohle des Kindes zu entscheiden.