Wer trägt die Kosten bei einem Wegeunfall?
Grundlage für Leistungen nach einem Wegeunfall ist die gesetzliche Unfallversicherung. Diese wird durch die Berufsgenossenschaft umgesetzt. Kommt es also zu einem Unfall auf dem Weg zur/von der Arbeit, ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig, den Verunfallten finanziell zu unterstützen.
Welche Kosten übernimmt BG?
„Das Leistungsangebot reicht von Heilbehandlung, Reha, Physio und Versorgung mit Hilfsmitteln bis zum Verletztengeld oder einer Unfallrente. “ In besonderen Härtefällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung sogar eine Spezialausrüstung des Arbeitsplatzes oder bezuschusst den Umbau der Wohnung des Arbeitnehmers.
Was ist bei einem Wegeunfall versichert?
Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert.
Wie wird ein Wegeunfall abgerechnet?
Handelt es sich nach den Ausführungen des Patienten bei der Verletzung um die Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, rechnet der Arzt seine Leistungen mit der Unfallversicherung ab. Dabei gelten die Vergütungssätze der allgemeinen Heilbehandlung.
Welche Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft bei Wegeunfall?
Bei einem Wegeunfall übernimmt die Berufsgenossenschaft jedoch nur die Kosten für die gesundheitlichen Folgen des Verunfallten. Darüber hinaus übernimmt die Berufsgenossenschaft keine Sachschäden, die dem Versicherten entstanden sind.
Welche Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft bei wegeunfall?
Ist das Auto auf dem Weg zur Arbeit versichert?
Wann besteht beim Wegeunfall Versicherungsschutz? Versichert ist man auf dem Hin- und Rückweg, zur und von der Arbeit. Das Verkehrsmittel ist dabei egal, selbst das Skatebord zählt. Die Versicherung greift grundsätzlich auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen.
Was ist bei einem Wegeunfall zu tun?
Solltest du zunächst einen anderen Arzt aufsuchen, musst du unbedingt angeben, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt! Für eine Meldung an die BGW muss ad als Arbeitgeber einen Fragenbogen zum Unfallhergang an die BGW weiterleiten, der Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsunfall ist.