Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die Kosten für die Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. Für die Sanierung von Sondereigentum hingegen muss derjenige Wohnungseigentümer aufkommen, dem es gehört und der es nutzt.
Wer zahlt Balkongeländer?
Tragende Teile sind Gemeinschaftseigentum Dazu zählen alle Bauteile, die zur Sicherheit und zur Gestaltung des Hauses gehören, also Fassaden, Brüstungen, Brüstungsmauern, Geländer, Bodenisolierung sowie die Außenseiten von Fenstern und Türen. Der Balkonraum dagegen ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers.
Sind Geländer Sondereigentum?
Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen …
Ist Balkon sonder oder Gemeinschaftseigentum?
Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).
Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?
Da sind Balkone – meist mit Ausnahme des Bodenbelags wie Kacheln – „Gemeinschaftseigentum“: Sie gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt. Auch wenn in der Gemeinschaftsordnung etwas anderes steht, denn das wäre unwirksam.
Wer haftet für Schäden am Balkon?
Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.
Was ist Sondereigentum Was ist gemeinschaftliches Eigentum?
Unter Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs. 2 WEG). Gemeinschaftseigentum ist, was kein Sondereigentum ist und nicht im Eigentum eines Dritten steht.
Was versteht man unter Sondereigentum?
Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen. Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht definiert.
Wer zahlt Balkon Renovierung?
Im Normalfall müssen sich alle Wohnungseigentümer an der Sanierung von gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und die gemeinsam angesparte Instandhaltungsrücklage dafür einsetzen.
Wem gehört die Balkonunterseite?
Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.
Wem gehört das Balkongeländer?
„Alle tragenden Teile sind Gemeinschaftseigentum und damit Sache der WEG. Der Balkonraum an sich ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers“, sagt Hausverwalter Martin Metzger aus Rosenheim und Vorstandsmitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI).