Wer trägt die Kosten für einen Mahnbescheid?
Für den Mahnbescheid fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe der Mahnbescheid Kosten richtet sich nach der Höhe der Forderung. Bei einer offenen Forderung von bis zu 1000 €, werden 36 € Gerichtskosten fällig. In der Regel trägt der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides, Sie strecken aber in der Regel vor.
Welche Gebühr bei Widerspruch gegen Mahnbescheid?
Mahnverfahren | |
---|---|
1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG (Wert: 9.000 EUR für Mahnbescheid) | 449,00 EUR |
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308 VV RVG (Wert: 4.500 EUR für den Vollstreckungsbescheid) | 136,50 EUR |
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
605,50 EUR |
Was passiert bei Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid?
Den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wird das Mahngericht ungeprüft an ein ziviles Gericht, ein sogenanntes Streitgericht, weiterleiten. Der Einspruch bewirkt also, dass das Mahnverfahren in ein Gerichtsverfahren übergeht.
Was passiert nach Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid?
Wird Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt, führt dies zur sofortigen Abgabe des Verfahrens an das im Mahnbescheid angegebene Prozessgericht. Durch den Einspruch erreicht der Schuldner also, dass die Angelegenheit in ein streitiges Gerichtsverfahren übergeht.
Was passiert nach einem Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Gericht Einspruch einlegen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kein Einspruch, wird dieser rechtskräftig.
Welche Folgen hat ein Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid entfaltet die Wirkung eines Versäumnisurteils. Das bedeutet für den Gläubiger, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner sofort eingeleitet werden kann. Die sofortige Vollstreckbarkeit ist unabhängig von der Rechtskraft des Vollstreckungsbescheides.