Wer trägt die Kosten für das Umgangsrecht?
Der Umgangsberechtigte trägt grundsätzlich auch die Kosten, die mit dem Umgang in Zusammenhang stehen. Er trägt beispielsweise die Fahrtkosten, d.h. er muss sich in der Regel darum kümmern, dass das Kind abgeholt bzw. zurückgebracht wird.
Welche Beiträge werden vom Kinderkrankengeld abgezogen?
Aus dem errechneten (Brutto-)Kinderkrankengeld sind im Regelfall Sozialversicherungsbeiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Allerdings trägt der Versicherte die Beiträge, welche in Höhe des halben Beitragssatzes aus dem Brutto-Kinderkrankengeld berechnet werden.
Wie setzt sich das Kinderkrankengeld zusammen?
Wir zahlen Ihnen 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Haben Sie in den letzten zwölf Monaten von Ihrem Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekommen, wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent. Es gibt eine Höchstgrenze für das Kinderkrankengeld.
Was zahlt das Elternteil ohne Sorgerecht?
Normalerweise zahlt jedoch das Elternteil ohne Sorgerecht sämtliche Kosten des Umgangs, also Verpflegung, Unterhalt und Reisekosten. Es gibt jedoch Ausnahmen: So kann bei größeren Entfernungen zwischen den Wohnsitzen der Eltern gefordert werden, dass sich die Person mit Sorgerecht an den Kosten beteiligt.
Welche Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind?
Miteinander verheiratete Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt es nach dem Willen des Gesetzgebers im Regelfall beim gemeinsamen Sorgerecht.
Ist die Übertragung des Sorgerechts möglich?
Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist bei Gewalt in der Familie der Fall oder bei Drogen- oder Alkoholsucht.
Ist ein Elternteil nicht mehr in der Lage die Sorge zu übertragen?
Ein möglicher Grund ist, dass ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben. Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben.