Wer tritt zur Bundestagswahl an?
Parteien mit Bundestagsfraktionen
| Partei | Kurzbezeichnung | Parteivorsitzende/r |
|---|---|---|
| Freie Demokratische Partei | FDP | Christian Lindner |
| Die Linke | LINKE | Susanne Hennig-Wellsow Janine Wissler |
| Bündnis 90/Die Grünen | GRÜNE | Annalena Baerbock Robert Habeck |
| Christlich-Soziale Union in Bayern | CSU | Markus Söder |
Welche Parteien nehmen an der Mandatsverteilung teil?
An der Mandatsverteilung nehmen allerdings nur Parteien teil, die entweder mindestens 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten haben. Mit dieser Regelung soll der Gefahr der zu großen Zersplitterung des Parteiensystems begegnet werden.
Welche Parteien sind im Bundestag vertreten?
Ohne Parteien ist das politische System der Bundesrepublik nicht vorstellbar. Sieben Parteien sind im Bundestag vertreten: CDU, SPD, AfD, FDP, DIE LINKE, GRÜNE und CSU. Daneben gibt es aber noch zahlreiche kleinere Parteien, die im Europäischen Parlament oder den 16 Landesparlamenten für die Belange ihrer Wähler eintreten.
Wie wird die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag gewählt?
Die eine Hälfte der Abgeordneten wird nach dem Grundsatz der relativen Mehrheitswahl in 299 Einerwahlkreisen gewählt, d. h. jeder Wahlkreis wird nur von einem Abgeordneten im Bundestag vertreten und zwar von dem Bewerber, der dort die meisten Stimmen bekommen hat.
Welche Stimmen haben die Wähler im Bundestag?
Die Wähler haben zwei Stimmen: die „Erststimme“ für die Wahl des Wahlkreiskandidaten und die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste einer Partei. Maßgeblich für das Stärkeverhältnis der Parteien im Bundestag ist die Zweitstimme. Die Berechnung und Verteilung der Mandate erfolgt in drei Schritten.