Wer überprüft Kurzarbeitergeld?
Da während der Corona-Krise beantragtes Kurzarbeitergeld meist flexibel bewilligt wurde, prüft die Agentur für Arbeit die Rechtmäßigkeit der Anträge nun meist nach deren Bezug im Rahmen einer Abschlussprüfung.
Wie lange kann man Kurzarbeit korrigieren?
Unternehmen haben gesetzlich rückwirkend maximal drei Monate Zeit, angezeigte, genehmigte und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit geltend zu machen und die Erstattung ausgezahlten Kurzarbeitergeldes (KuG) zu beantragen.
Wann endet Kurzarbeit Corona?
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht. Diese Regelung wird bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert, deren Anspruch auf diese Leistung bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Kann während der Kurzarbeit eingestellt werden?
Eine Neueinstellung während der Kurzarbeit ist folglich nur möglich, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ansonsten ist regelmäßig davon auszugehen, dass kein erheblicher Arbeitsausfall mehr vorliegt, der für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld erforderlich ist.
Wie ist der Überprüfungsantrag zu richten?
Der Überprüfungsantrag ist des Weiteren an das Jobcenter zu richten, welches den Verwaltungsakt, auf den Sie sich beziehen, erlassen hat. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind und eigentlich ein anderes Jobcenter für Sie zuständig ist.
Wie können sie die Überprüfung beantragen?
Sie können die Überprüfung beantragen, indem Sie das Kontaktformular auf dieser Webseite von Facebook ausfüllen und absenden: Wie Sie dem Wortlaut des Formulars entnehmen können, prüft Facebook mit dem Formular erstmal nur, ob Ihr „Profil für eine Überprüfung infrage kommt“.
Was gilt beim Überprüfungsantrag?
ALG-2 -Empfänger müssen beim Überprüfungsantrag gemäß § 40 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) jedoch eine Frist von einem Jahr beachten. Rückwirkende Leistungen können demnach nur für die vergangenen zwölf Monate gewährt werden. Was gilt es beim Überprüfungsantrag zu beachten?
Wie lange muss der Überprüfungsantrag bearbeitet werden?
Laut § 88 des Sozialgerichtsgesetzes muss das Jobcenter den Überprüfungsantrag innerhalb von sechs Monaten bearbeitet haben. Ist dies nicht der Fall, können Betroffene eine Untätigkeitsklage anstreben.