Wer unterschreibt die Rechnung?
Die Vorschriften über den Inhalt von Rechnungen finden sich im Umsatzsteuergesetz. Ein Blick in § 14 Abs. 4 UStG zeigt: Die Unterschrift des Rechnungsausstellers gehört nicht zu den Pflichtbestandteilen. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Rechnungen also auch ohne Unterschrift gültig!
Wann ist eine Unterschrift nötig?
Die Unterschrift ist die handschriftliche Zeichnung des eigenen Namens. Sie dient als Nachweis darüber, wer etwas ausgestellt hat sowie dazu, etwas zu bestätigen und Einverständnis auszudrücken. Außerdem ist sie zur Gültigkeit von Rechtsgeschäften, die der Schriftform bedürfen, erforderlich (§ 126 BGB).
Wie verliert eine Rechnung die Wirkung einer Rechnung?
Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht. Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten ausgestellt werden.
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. 3. 4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
Wie lange ist der Unternehmer verpflichtet eine Rechnung auszustellen?
Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
Welche Angaben müssen bei der Rechnung überprüft werden?
Solche Rechnungen müssen bei der Rechnungsprüfung lediglich auf folgende Angaben überprüft werden: Name und Anschrift des Leistungserbringers. Rechnungsdatum. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang der Leistungen. Entgelt und Steuerbetrag in einem Betrag. Anzuwendender Steuersatz.