FAQ

Wer vertritt Deutschland bei Staatsbesuchen im Ausland?

Wer vertritt Deutschland bei Staatsbesuchen im Ausland?

Der Bundespräsident hat vorrangig repräsentative Aufgaben. – Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. – Er tätigt Staatsbesuche im Ausland und empfängt ausländische Staatsgäste. – Im Namen des Bundes schließt er Verträge mit auswärtigen Staaten ab.

Wer schließt im Namen der BRD Verträge mit anderen Staaten ab?

Gemäß Artikel 59 Absatz 1 Satz 2 GG schließt der Bundespräsident im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten werden im Namen des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.

Was ist die Integrationsfunktion des Bundespräsidenten?

Die Integrationsfunktion kommt durch die Überparteilichkeit der Amtsführung zum Ausdruck: Der Bundespräsident muss auch einen politischen Gegner zum Bundeskanzler ernennen, wenn dieser gewählt wird und darf nicht die Ausfertigung von Gesetzen verweigern, weil er sie für politisch schädlich hält.

Wer vertritt Deutschland bei Staatsbesuchen?

Dass der Bundespräsident die Bundesrepublik völkerrechtlich vertritt, entspricht der deutschen Verfassungstradition und der internationalen Staatspraxis, nach der meist das Staatsoberhaupt die völkerrechtliche Vertretungsbefugnis besitzt.

Was unterzeichnet der Bundespräsident?

Wenn die Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag mit einem anderen Land abschließt, dann unterzeichnet der Bundespräsident, d.h. er unterschreibt den Vertrag im Namen von ganz Deutschland. Wenn der Bundespräsident ins Ausland reist, repräsentiert er ganz Deutschland. Solche Reisen nennt man Staatsbesuche.

Wer ist Vertreter der Bundeskanzlerin?

Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet.

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