Wer vertritt die eingetragene Genossenschaft?
Der Vorstand wird – je nachdem wie es das Statut vorsieht – von der Generalversammlung oder dem Aufsichtsrat gewählt. Er vertritt die Genossenschaft nach innen und nach außen. Außerdem obliegt dem Vorstand die Geschäftsführung.
Wie ist eine landwirtschaftliche Genossenschaft aufgebaut?
Der Grundauftrag einer Genossenschaft heißt: Nicht Gewinn zu machen, sondern die Mitglieder in ihrem Erwerb und in ihrer Wirtschaft und damit auch in ihrem Leben zu fördern, ihnen Nutzen zu stiften. Die Idee der Genossenschaften – das ist das gemeinsame Wirtschaften mit dem Prinzip der Selbstverantwor- tung.
Wie wird eine eG vertreten?
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt und erfüllt die Aufgaben der Leitung sowie der Vertretung der Genossenschaft. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan, welches ebenfalls zur Vertretung der eG berechtigt ist. Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern, welche gleiches Stimmrecht haben.
Wie sind die Mitglieder in einer Genossenschaft festgelegt?
Die Anzahl der Mitglieder in einer Genossenschaft ist nicht festgelegt. Eine Genossenschaft ist eine juristische Person. Damit hat sie Rechte und Pflichten. In der General-Versammlung entscheiden die Mitglieder, wie die Genossenschaft arbeiten soll. Dabei wählen die Mitglieder auch den Vorstand und in der Regel auch den Aufsichtsrat.
Ist die Genossenschaft eine juristische Person?
Die Genossenschaft ist als juristische Person Trägerin von Rechten und Pflichten und kann als solche selbst klagen und verklagt werden. Die Anmeldung beim Genossenschaftsregister hat durch den Vorstand zu erfolgen. Der Anmeldung sind in öffentlich beglaubigter Form beizufügen:
Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation, mit der die Mitglieder einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben. Innerhalb der Genossenschaft gelten dabei Grundsätze von Selbstverwaltung und demokratischer Entscheidungsfindung.
Was ist der Aufsichtsrat der Genossenschaft?
Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der aus mindestens drei Mitgliedern aus ihrer Mitte besteht. Aufgabe des Aufsichtsrates ist in der Hauptsache die Überwachung der Tätigkeit des Vorstandes. Hat die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder ist die Wahl eines Aufsichtsrates entbehrlich, sofern die Satzung dieses vorsieht.