Wer wählt die bezirksstadträte Berlin?
Die Wahl zur/zum Stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister und zur Bezirksstadträtin/zum Bezirksstadtrat muss – zumindest zu Beginn einer Wahlperiode – in einem Wahlakt durch die BVV erfolgen.
Wie wird die Bezirksvertretung gewählt?
Die Bezirksvertretungen werden bei den Kommunalwahlen neben dem Stadtrat der jeweiligen Großstadt gewählt. Die Mitglieder der Bezirksvertretung wählen den Bezirksvorsteher aus ihren Reihen.
Wie setzt sich die Bezirksvertretung zusammen?
Es sollen nicht weniger als drei und nicht mehr als zehn Stadtbezirke geschaffen werden. Für jeden dieser Stadtbezirke ist eine Bezirksvertretung zu bilden, die aus elf bis neunzehn Mitgliedern bestehen darf, wobei die Anzahl der Mitglieder immer ungerade sein muss und wie der Rat auf fünf Jahre gewählt wird.
Wer wählt die BVV?
Zu den Wahlen der BVV treten die in Berlin etablierten Parteien (SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Piratenpartei, FDP) oder auch lokale Wählergemeinschaften an und machen dabei sog. Wahlvorschläge in Form von Kandidaten-Wahllisten.
Was machen Bezirksämter?
Das Bezirksamt führt die ortsnah zu erledigenden Verwaltungsaufgaben selbständig durch, soweit nicht Gründe der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit eine andere Zuweisung erfordern.
Was macht eine Bezirksvertretung?
Die Bezirksvertretung ist unter anderem zuständig für den Unterhalt und die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen im Stadtbezirk – und für kulturelle Angelegenheiten, sofern das nicht der Gemeinderat an sich zieht: der steht über der Bezirksvertretung.
Was macht eine bezirksrätin?
Die Mitglieder führen den Titel Bezirksrätin beziehungsweise Bezirksrat. Die Bezirksvertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Bezirks zuständig. Sie beschließt das Bezirksbudget und den Rechnungsabschluss. Den Geschäftsgang regelt die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen.