Wer will sich gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen?
Wer sich gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen will, muss beim Familiengericht eine Entscheidungsbefugnis für das konkrete Anliegen beantragen. Eine Alternative ist ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts oder eines Teilbereichs des Sorgerechts.
Kann ein Elternteil unerwartet bedürftig werden?
Wird ein Elternteil unerwartet bedürftig, können Schenkungen der Eltern an das unterhaltspflichtige Kind, die vor weniger als 10 Jahren getätigt wurden, vom Sozialamt zur Deckung der Kosten in einigen Fällen eingefordert werden. Ähnlich verhält es sich mit Erbe.
Wie kann ich die Zahlung von Elternunterhalt umgehen?
In Ausnahmefällen können Sie die Zahlung von Elternunterhalt umgehen. Bei Härtefall kann Widerspruch eingelegt werden. Für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ist es irrelevant, ob Elternteil oder Kind seinen dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlagert hat.
Wie endet die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern?
Die Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Kindern endet meist mit Volljährigkeit des Kindes bzw. Abschluss einer Berufsausbildung. Elternunterhalt muss hingegen gezahlt werden, so lange der betroffene Elternteil bedürftig ist – meist bis zu seinem Lebensende.
Wie besteht der Anspruch auf Elternteilzeit?
Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes, für jene Arbeitnehmer/-innen, die. in einem Betrieb mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt sind UND. deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber/ihrer Arbeitgeberin bereits 3 Jahre ununterbrochen gedauert hat UND.
Welche Elternteile haften für den Barunterhalt des Kindes?
Welcher Elternteil dem Kind Unterhalt zu zahlen hat, folgt aus § > 1606 Abs.3 BGB. Da beide Elternteile > gleich nah mit dem Kind verwandt sind, haften grundsätzlich beide Elternteile anteilig für den Barunterhaltsanspruch des Kindes (§ > 1606 Abs.3 S.1 BGB).
Wie lange braucht ein Elternteil nach und nach zu sein?
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs müssen Kinder ab einem Alter von etwa vier Jahren nach und nach lernen, auch unbeaufsichtigt zu sein. Die Bundesrichter meinen: Wenn ein Elternteil im Abstand von maximal 30 Minuten nach dem Kind sieht, ist das ausreichend. Entsteht der Schaden innerhalb dieser Zeitspanne, haften die Eltern nicht.