Wer wurde in Schutzhaft genommen?
Die „Schutzhaft“ Erste Opfer der „Schutzhaft“ waren vor allem Funktionäre der Arbeiterbewegung sowie Juden, die in den zunächst „wilden“ Konzentrationslagern festgesetzt wurden. Ende Juli 1933 befanden sich in ganz Deutschland mehr als 26.000 Menschen in „Schutzhaft“.
Wie wurde die Schutzhaft begründet?
Die Geschichte der Schutzhaft geht auf die Revolution von 1848 zurück, zu deren Niederschlagung die preußischen Behörden durch ein Gesetz vom 24. September 1848, das am 12. Februar 1850 noch einmal verschärft wurde, ermächtigt wurden, auch solche Personen zu inhaftieren, die keine Straftaten begangen hatten.
Was ist mit Schutzhaft gemeint?
Unter dem euphemistischen Begriff Schutzhaft wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland Regimegegner und andere missliebige Personen allein aufgrund einer polizeilichen Anordnung inhaftiert, ohne dass dies einer richterlichen Kontrolle unterlag, etwa im Wege der Haftprüfung.
Was verstand man unter „Schutzhaft“ in Deutschland?
August 1919 verstand man in Deutschland unter „Schutzhaft“ weiterhin eine Haftform mit minderen Rechten und unter verschärften Bedingungen. Im Nationalsozialismus waren die in „Schutzhaft“ genommenen Personen, die Insassen der KZs, vollkommen rechtlos gestellt. Dies beruhte auf der Reichstagsbrandverordnung vom 28.
Was versteht man unter dem Begriff Schutzhaft?
Unter dem euphemistischen Begriff Schutzhaft wurden in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland Regimegegner und andere missliebige Personen allein aufgrund einer polizeilichen Anordnung inhaftiert, ohne dass dies einer richterlichen Kontrolle unterlag, etwa im Wege der Haftprüfung.
Wie wurde der Begriff „Schutzhaft“ gebraucht?
Der Begriff „Schutzhaft“ wurde nicht nur von den Nationalsozialisten gebraucht. Er ist weder mit der Schutzhaft im Königreich Preußen noch mit heutigen Begriffen des rechtsstaatlichen Polizei- und Ordnungsrechts zu verwechseln.
Was ist die Funktion der Schutzhaft im Nationalsozialismus?
Funktion der Schutzhaft. „Prävention“. Im Nationalsozialismus wurde von dem Instrument der Schutzhaft als Mittel zur Prävention massenhaft Gebrauch gemacht. Es diente nicht irgendwelchen Schutzzwecken, schon gar nicht, wie oft behauptet wurde, dem Schutz der Betroffenen vor dem „Volkszorn“, sondern der Verfolgung bzw.