FAQ

Wer zahlt Abflussreinigung in Mietwohnung?

Wer zahlt Abflussreinigung in Mietwohnung?

Die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung des Abflusses müssen Mieter nur tragen, wenn sie nicht auf einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen ist. Der Mieter haftet nicht, wenn das Rohr zum Beispiel durch normalen Haarverlust beim Duschen oder Baden verstopft ist.

Wer kümmert sich um Abflussrohre?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass Abwasserrohre und Abwasserleitungen zur Mietsache gehören. Damit ist es Sache des Vermieters, dafür zu sorgen, dass diese sich in einem vertragsgemäßen (also funktionsfähigen) Zustand befinden und dies auch so bleibt (§ 535 Absatz 1 Satz 2 BGB).

Wie viel darf eine Rohrreinigung Kosten?

Eine herkömmliche Rohrreinigung oder auch Kanalreinigung wird meist in Euro pro Meter Kanalrohr berechnet. Die Preisspanne ist wie folgt: Bei kleinen Rohrdurchmessern liegen wir bei rund 8€* pro lfd. Meter, mit zunehmendem Durchmesser erhöht sich der Preis auf maximal 9€*.

Kann der Vermieter die Rohrverstopfung beseitigen?

Denn wird der Vermieter zeitnah informiert, dann können sich die Kosten für die Beseitigung der Rohrverstopfung in den meisten Fällen noch in Grenzen halten. Die meisten Mieter sind besorgt, wenn eine Rohrverstopfung vorliegt und sie einen Fachmann mit der Beseitigung des Schadens beauftragen müssen.

Ist der Mieter verpflichtet zu einer Verstopfung der Rohre?

Hat der Mieter sich also vertragsgemäß verhalten und kommt es dennoch zu einer Verstopfung der Rohre, ist er nicht verpflichtet, die durch die Beseitigung der Verstopfung entstehenden Kosten zu tragen.

Welche Kosten muss der Vermieter für die Rohrreinigung Aufkommen?

Der Vermieter muss für die Kosten einer Rohrreinigung auf jeden Fall aufkommen: 1 bei verkalkten Rohren 2 bei einem Rohrbruch 3 bei Schäden, die z. B. durch Hochwasser entstanden sind 4 bei Kanalsanierungen 5 bei Baumängeln 6 bei Fehlkonstruktionen

Kann der Vermieter die Ursache für die Verstopfung beweisen?

Besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter Streit über die Ursache für die Verstopfung, trägt zunächst der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Ursache nicht in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich liegt. Der Vermieter muss also beweisen, dass die Rohrverstopfung nicht auf Mängel oder Schwachpunkte des Baukörpers zurückzuführen ist (vgl.

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