Wer zahlt als gesetzlicher Vertreter?

Wer zählt als gesetzlicher Vertreter?

Gesetzliche Vertreter im deutschen Recht Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern (oder der allein sorgeberechtigte Elternteil) für ihr minderjähriges Kind. Außerdem der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht.

Bis wann hat man gesetzliche Vertreter?

Beschränkt geschäftsfähige Personen, das heißt Minderjährige ab 7 Jahren, benötigen laut § 107 BGB die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, wenn es um die Vornahme eines Rechtsgeschäfts geht, beispielsweise um den Abschluss des Ausbildungsvertrags.

Welche Voraussetzung hat eine wirksame Stellvertretung?

Die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung: § 164 I 1 BGB: „Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zuste- henden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. “

Ist ein gesetzlicher Vertreter erforderlich?

Auch volljährige Personen können einen gesetzlichen Vertreter haben. Ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter ist immer dann erforderlich, wenn sich eine Person nicht mehr um die eigenen Angelegenheiten oder Teile davon kümmern kann.

Wie unterscheiden sich die gesetzlichen Vertreter für natürliche Personen?

Bei der gesetzlichen Vertretung lässt sich zunächst unterscheiden, ob es sich um die gesetzliche Vertretung einer natürlichen Person handelt oder um die gesetzliche Vertretung eines Organs wie einer offenen Handelsgesellschaft. Zu den gesetzlichen Vertretern für natürliche Personen zählen:

Was sind gesetzliche Vertreter für die Kinder?

Ein Beispiel für gesetzliche Vertreter sind die Eltern. Sie treffen stellvertretend für die Kinder Entscheidungen, so etwa bei der Finanzplanung, wenn sie für ihre Kinder Minderjährigenkonten eröffnen. Unser Ratgeber zeigt auf, welche gesetzlichen Vertreter es gibt und welche Befugnisse sie insbesondere im Zusammenhang mit Finanzen haben.

Wie vertritt die OHG die Partnerschaft?

Wie bei der OHG vertritt jeder Partner einzeln die Partnerschaft, sofern es im Partnerschaftsvertrag nicht anders geregelt wurde. Auch hier ist eine persönliche Legitimation, ein Handelsregisterauszug und gegebenenfalls ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei Partnerschaften haften die Partner nur bei Berufsfehlern.

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