Wer zahlt bei Kurzarbeit die Differenz?
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet.
Was passiert wenn ich nicht mit Kurzarbeit einverstanden bin?
Erklärt sich der Arbeitnehmer mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, bleibt dem Arbeitgeber nichts anderes übrig, als zu versuchen, die Kurzarbeit mit Änderungskündigungen durchzusetzen. Hierbei ist selbstverständlich, sofern vorhanden, der Betriebsrat zu beteiligen und die Kündigungsfristen sind zu beachten.
Was passiert wenn ich die Kurzarbeit ablehne?
Wenn Sie das Angebot von Kurzarbeit ablehnen, gehen Sie das Risiko einer Durchsetzung der Kurzarbeit durch Änderungskündigung ein oder sogar das Risiko einer Beendigungskündigung. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Kurzarbeitergeld in der Regel besser ist, als wenn Ihr Arbeitgeber den Betrieb schließen muss.
Wer ist von Kurzarbeit ausgeschlossen?
Vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme in Vollzeitform teilnehmen und deshalb Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.
Kann ich bei Kurzarbeit fristlos kündigen?
Kündigung in Kurzarbeit und Lohnanspruch Bei Kurzarbeit steht kein besonderer Kündigungsschutz. Betriebsbedingte Kündigung nur möglich, wenn Arbeitsstelle dauerhaft entfällt. Kündigungsfristen werden durch die Kurzarbeit nicht berührt. Bei Kündigung durch Arbeitgeber entfällt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Was bedeutet Kurzarbeit für die Mitarbeiter?
Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit in einem Betrieb – meistens, weil die wirtschaftliche Lage schlecht ist. Kurzarbeit kann alle oder aber nur einige Mitarbeiter eines Betriebes betreffen.