Wer zahlt bei Wasserschaden von oben?
Grundsätzlich gilt: Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
Was muss man bei einem Wasserschaden beachten?
Was muss ich bei einem Wasserschaden tun?
- Wasserzufuhr abstellen. Stelle die Wasserzufuhr ab, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen.
- Stromzufuhr unterbrechen. Schalte den Strom für den betroffenen Bereich aus.
- Wasser beseitigen.
- Einrichtung retten.
- Schaden dokumentieren.
- Versicherung informieren.
Wer muss bei Wasserschaden zahlen?
Wohnung trocknen und renovieren, neue Möbel und Teppich kaufen – ein Wasserschaden geht ziemlich ins Geld. Zahlen muss in der Regel derjenige, der dafür verantwortlich ist. Ist ein Schaden an Wohnung oder Gebäude für den Wassereinbruch verantwortlich, dann zahlt meist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
Ist ein Wasserschaden bei einem unteren Mieter möglich?
Gesetzter Fall: Ein Mieter verursacht einen Wasserschaden bei anderem/weiteren Mieter und es kommt deshalb bei dem unteren Mieter zu einem weiteren Schaden, kann der Vermieter diesen über die Gebäudeversicherung abwickeln – ganz egal, ob er Schadensersatz vom Verursacher verlangt oder nicht.
Was ist die Versicherung für einen Wasserschaden?
Bevor du den Schaden meldest, solltest du aber keine Reparaturmaßnahmen durchführen. Die Versicherung bestimmt im Normalfall, ob ein Wasserschaden durch einen Sachverständigen begutachtet und eine Trocknung eingeleitet werden muss. Oft schlägt die Versicherung auch direkt eine Fachfirma vor.
Was kostet ein Wasserschaden in deiner Wohnung?
Ein Wasserschaden in deiner Wohnung kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Aber was, wenn der Ernstfall eintritt? Wir erklären dir, was zu tun ist, wie die Trocknung eines Wasserschadens abläuft, wer zahlt und wer in einer Mietwohnung haftet.
Was zahlt die Hausratversicherung für den Wasserschaden?
Die Hausratversicherung des Bewohners zahlt für den Wasserschaden am beweglichen Mobiliar. Das sind beispielsweise Möbel oder technische Geräte. Normalerweise zahlt die Hausratversicherung nur Schäden durch Leitungswasser. Das ist zum Beispiel ein Rohrbruch, ein Leck an der Waschmaschine oder austretendes Wasser aus der Klimaanlage.