Wer zahlt betriebliches Eingliederungsmanagement?
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Arbeitnehmer stufenweise belasten. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung.
Kann man eine Wiedereingliederung vorzeitig beenden?
Der behandelnde Arzt stellt grundsätzlich fest, ob der betroffene Beschäftigte arbeitsfähig ist oder nicht. Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen. Auch der Arbeitgeber kann die Maßnahme vorzeitig beenden, falls hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Wann kann Arbeitgeber BEM beenden?
Ergebnis des BEM-Verfahrens Wichtig ist nur, dass das BEM-Verfahren einen Abschluss hat. Der Arbeitgeber darf ein BEM nicht ohne Abschluss abbrechen, sonst drohen die gleichen Konsequenzen wie bei einer Nichtdurchführung. Umgesetzt werden können die Ergebnisse des BEM nur, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt.
Wer trägt die Kosten bei Wiedereingliederung?
Während der beruflichen Wiedereingliederung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung dem Mitarbeiter das Krankengeld in voller Höhe (Entgeltfortzahlung). Erfolgt die Wiedereingliederung im Anschluss an eine Reha-Maßnahme, wird von der Rentenversicherung ein Übergangsgeld bereitgestellt.
Wer bezahlt das Gehalt bei einer Wiedereingliederung?
Die Krankenkasse zahlt während der Wiedereingliederung ein Krankengeld in Höhe von 70% Ihres Bruttolohns, solange Sie als arbeitsunfähig gelten. Die Bezugsdauer darf dabei 78 Wochen innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
Wann sollte ein BEM stattfinden?
Die einzige gesetzliche Voraussetzung für die Pflicht zum BEM ist, dass ein (behinderter oder nicht behinderter) Beschäftigter. innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate länger als sechs Wochen. ununterbrochen oder wiederholt krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.