Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung wahrend der Elternzeit?

Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung während der Elternzeit?

Sind Sie ein freiwillig versichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlen Sie normalerweise auch während der Elternzeit Beiträge, gegebenenfalls ist das der Mindestbeitrag. Wenn Sie freiwillig versichert sind, aber einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, besteht für Sie Beitragsfreiheit.

Kann man in der Elternzeit die Krankenkasse wechseln?

Ist für Frauen im Mutterschutz oder während der Elternzeit auch ein Wechsel der Krankenkasse möglich? Ja, wichtig ist jedoch, dass auf dem Mitgliedschaftsantrag auch der Arbeitgeber vermerkt ist, bei dem die Frau während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit angestellt ist.

Was ist die Familienversicherung für ein Kind?

Das Kind wird über einen Elternteil familienversichert und hat damit alle Ansprüche auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen plus eventuelle Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse. Der Antrag für die Familienversicherung findet sich in der Regel auf der Internetseite der Krankenkasse wieder.

Ist der Elternteil privat versichert?

Wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere Elternteil privat versichert ist, hängt es von dem Einkommen der Elternteile ab über welche Krankenversicherung das Neugeborene versichert wird. Das Kind erhält die selbe Versicherung wie der Elternteil mit dem höheren Einkommen.

Wie verändert sich die Familienversicherung für die Erziehung der Kinder?

Familienversicherung: Für die Erziehung der Kinder treten viele Eltern beruflich zurück und verzichten auf einen Teil der eigenen Einkünfte, zumindest vorübergehend. Dadurch ändern sich auch die Krankenversicherungsbeiträge.

Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert?

Sind beide Eltern in der privaten Krankenversicherung, so muss auch das Kind privat versichert werden. Hierbei ist zu beachten, dass es einen kostenlosen Familienversicherungstarif wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt, das Kind muss also mit einer eigenen Versicherungspolice kostenpflichtig angemeldet werden.

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