Wer zahlt Gehweg Reparatur?

Wer zahlt Gehweg Reparatur?

Berlin (dpa/tmn) – Ist der öffentliche Gehweg vor dem Haus durch Eis und Frost beschädigt, muss die Kommune die Reparatur übernehmen. „Sie darf die Kosten nicht auf den Anlieger umlegen“. Das sagt Rechtsanwalt Peter Sohn, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Baurecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin.

Wer haftet bei Unfall auf Gehweg?

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege trägt der Straßenbaulastträger, somit die Kommune. Sie hat die Pflicht alle ihr zumutbaren und notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit es auf einem Gehweg nicht zu Unfällen kommt.

Wer muss den Gehweg von Unkraut befreien?

Die Städte und Gemeinden haben die Aufgabe Gehwege und Straßen zu reinigen. Diese Pflicht wird bei privaten Grundstücken in der Regel an den Grundstückseigentümer übertragen. Dieser muss entlang seiner Grenzen für Sauberkeit sorgen.

Wem gehört der Gehweg vor meinem Haus?

In aller Regel gehört der Bürgersteig der Gemeinde. „Dann sollen die sich auch um dessen Verkehrssicherheit kümmern“, könnte man jetzt denken. Aber Vorsicht – falsch gedacht! Das Straßenbauamt hat zwar die Aufgabe, die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu verwalten und den Betrieb und die Unterhaltung zu sichern.

Wer zahlt neuen Bürgersteig?

Oft müssen Eigentümer auch zahlen, wenn ihre Fläche nicht direkt an die Straße angrenzt. Ein neuer Bürgersteig, helle Lampen und viel Grün erfreuen die Anwohner. Bis dann die Rechnung kommt.

Wer haftet bei Sturz auf Privatweg?

Kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet oft der Eigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst nicht nur den winterlichen Räum- und Streudienst. Auch lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außenbeleuchtung können zur Gefahr werden.

Wer haftet bei glatteisunfall?

Kommt es infolge des Glatteis zum Unfall, so muss der Halter des Fahrzeuges die Schäden bezahlen. Dieses ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Allerdings wird auch der Fahrer des Fahrzeuges selbst herangezogen, wenn nicht der Halter selbst das Auto fährt, § 18 StVG.

Wie kriege ich am schnellsten Unkraut zwischen Pflastersteinen weg?

Entfernen lässt sich Unkraut zwischen Pflastersteinen mit speziellen Fugenbürsten oder man kann es mit Hitze abtöten. Dafür nimmt man kochendes Wasser, Unkrautbrenner oder auch Heißwassergeräte, die ähnlich wie Dampfreiniger funktionieren.

Wem gehört der Parkplatz vor dem Haus?

Laut einem Magazin-Bericht gibt es kein Recht auf einen Parkplatz vor dem eigenen Haus. Wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 15/2016) berichtet, gilt dies auch, wenn das Haus nur über einen Sonderweg zu erreichen ist.

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