Wer zahlt Gutachten im Schadensfall?

Wer zahlt Gutachten im Schadensfall?

Auch wenn der Geschädigte nach einem Unfall einen unabhängigen Gutachter bestellt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am Unfall, muss er auch einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen. Sollte das der Fall sein, trägt sie auch die Kosten.

Warum einen Gutachter beauftragen?

Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadensersatzforderungen exakt benennen zu können, beauftragen viele Versicherungen nach einem Unfall oder beispielsweise einem Hagelschaden einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens.

Wer muss Gutachter beauftragen?

Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.

Wer zahlt die gutachterkosten bei baumängeln?

Die Kosten für die laufende Baukon- trolle trägt immer der Bauherr, der den Sachverständigen beauftragt hat. Der Bauunternehmer muss diese Baukontrolle nicht bezahlen – auch nicht, wenn der Sachverständige dabei tatsächlich einen Mangel feststellt.

Wann wird ein Sachverständiger beauftragt?

Wer einen Schaden verursacht, hat diesen zu ersetzen! Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen.

Kann ich als Mieter einen Gutachter bestellen?

Als Mieter einen Mangel der Wohnung beweisen – oft muss ein Gutachter tätig werden. Geht es um Forderungen des Mieters wegen zu behebender Mängel, dann muss bewiesen werden, welcher Mangel genau besteht. Das Gericht wählt einen geeigneten Sachverständigen aus und beauftragt den Gutachter.

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