Wer zahlt ins Versorgungswerk?
Die Arbeitgeber sind ihren Arbeitnehmern gegenüber gemäß § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) verpflichtet, die Arbeitgeberanteile, also die Hälfte des Alterssicherungsbeitrags zum berufsständischen Versorgungswerk zu übernehmen, und zwar in der gleichen Höhe wie zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Was ist das Versorgungswerk?
Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Für bestimmte verkammerte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.
Können Versorgungswerke pleite gehen?
Natürlich können sich die Versorgungswerke dem Nullzins-Niveau nicht entziehen. Aber sie können sich besser wehren als die Privatversicherer: Und: Sie können als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht im traditionellen Sinn insolvent werden.
Was bedeutet HV Beitrag?
Die Höherversicherung (HV) wurde für die Zeit ab 1. 6. 1949 durch das ”Gesetz über die Höherversicherung” v.
Was bedeutet Zuschuss BVE?
Zuschuss des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist gemäß § 172 a Sozialgesetzbuch VI verpflichtet, dem Mitglied der ÄVWL einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Beitrages zu zahlen, den die Ärztin bzw. der Arzt an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen hätte.
Was sind Kammerfähige Berufe?
Unter freie Berufe können wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten eingruppiert werden. Der Beruf muss selbständig ausgeübt und als Grundlage eine besondere fachliche Qualifikation haben.
Was ist mit Versorgungswerk gemeint?
Leistungen. Die berufsständischen Versorgungswerke leisten gemäß den in ihrer Satzung festgelegten Bedingungen grundsätzlich Altersrenten und Berufsunfähigkeitsrenten an ihre Mitglieder, sowie Hinterbliebenenrenten, Sterbegeld oder eine Kapitalabfindung an die Angehörigen der verstorbenen Mitglieder.
Was bedeutet Kammerpflicht?
Für die kammerfähigen freien Berufe ist die Mitgliedschaft in berufsspezifischen Kammern verpflichtend. Die Kammern sind für die Interessenvertretung ihrer Mitglieder zuständig. Sie überwachen die Einhaltung der Berufspflicht, fördern die berufliche Fortbildung, erstellen Gutachten usw.