FAQ

Wer zahlt kaputte Scheibe in Mietwohnung?

Wer zahlt kaputte Scheibe in Mietwohnung?

Wenn Mieter einen Glasbruch-Schaden an einer gemieteten Wohnung verursachen, dann ist der Geschädigte der Vermieter. Zwar sind bei der Haftpflichtversicherung nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch der Mietsachschäden abgesichert.

Wie teuer ist ein kaputtes Fenster zu ersetzen?

Je nach Handwerksbetrieb und dem Ausmaß der Beschädigung kann es zwischen 200 und 400 Euro kosten, die Fensterscheibe auszutauschen. Der Preis kann sich bei teureren Glasarten wie Sicherheitsglas allerdings erhöhen. Es sollten mindestens zwei bis vier Arbeitsstunden à 40 Euro einkalkuliert werden.

Wen anrufen wenn Fenster kaputt?

Wenn in der Mietwohnung ein Fenster kaputt geht, sollte man als erstes den Vermieter anrufen. Dieser ist laut Mietrecht für die Reparatur des Fensters zuständig.

Wer muss Fenster reparieren?

Restliche Wohnung Wenn Fenster sich nicht mehr richtig oder nur mit Mühe öffnen lassen, weil sie sich verzogen haben, dann muss der Vermieter für die Reparatur aufkommen und die entsprechende Rechnung zahlen. Der Vermieter ist zwar für die Reparatur zuständig.

Was kostet es eine Scheibe auszutauschen?

Bei uns bezahlen Sie für einen Wechsel der Windschutzscheibe ohne Kaskoversicherung etwa 400 bis 800 Euro. Der Wechsel einer Seitenscheibe kostet circa 200 Euro und eine neue Heckscheibe rund 500 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Wie teuer ist es ein Fenster zu vergrößern?

Rechnen Sie auf jeden Fall mit Kosten von 500 EUR pro m² bis 700 EUR pro m² Wandfläche, die durchbrochen werden muss. Je nach Einbausituation können die Kosten für die Durchbruch auch ein Vielfaches davon betragen, bis zu 2.000 EUR pro m² und 3.000 EUR pro m² sind in Einzelfällen durchaus möglich.

Wann gehört eine Scheibe nicht zur Mietsache?

Wann ich mich als Mieter kümmern muss Mieter müssen nicht für jeden Schaden selbst aufkommen, der in ihrer Wohnung entstanden ist. Es sei denn: Der Schaden wurde vom Mieter fahrlässig herbeigeführt. Die Scheibe gehört nicht zur Mietsache (mehr dazu im Abschnitt „Scheiben am Mobiliar kaputt“ ).

Wann zahlt die Glasversicherung?

Grundsätzlich gilt: Die Haftung der Glasversicherung erfasst nur den Glasbruch – Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und andere Schönheitsfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser sowie anderes Glasgeschirr sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt.

Kategorie: FAQ

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben