Wer zahlt Reha für pflegende Angehörige?
Die Kosten für eine Kur für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Wo beantrage ich eine Reha für pflegende Angehörige?
Die Kur für pflegende Angehörige wird bei der Krankenkasse beantragt.
Kann ich als pflegende Angehörige eine Kur beantragen?
Seit dem 1. Januar 2019 können pflegende Angehörige auch dann eine Kur, also eine stationäre Reha-Maßnahme, in Anspruch nehmen, wenn eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Die Kur dauert drei Wochen.
Was sind die Pflegegutachten für eine Reha?
Auch die Pflegegutachten können eine Reha-Empfehlung beinhalten. Häusliche Pflege bedeutet Einsatz rund um die Uhr. Wer das leistet, braucht Phasen der Erholung und Auszeiten – jedem Tag und ab und zu auch etwas mehr. Beispielsweise Urlaub oder eine Reha, um die eigenen Reserven wieder aufzutanken.
Was soll bei der „Reha vor Pflege“ geprüft werden?
Wie bei der „Reha vor Rente“ soll auch bei der „Reha vor Pflege“ geprüft werden, ob durch eine Rehabilitation eine Pflegebedürftigkeit vermieden werden kann. Mehr dazu auch im „§ 31 SGB XI – Vorrang der Rehabilitation vor Pflege“.
Was wissen die wenigsten über die Pflege eines Angehörigen?
Die wenigsten wissen, an wen sie sich wenden können um Hilfe zu bekommen oder welche Leistungen Ihnen zustehen. Plötzlich Pflegefall – Diese Checkliste ist ein Wegweiser, was bei der Pflege eines Angehörigen alles zu beachten und zu organisieren ist.
Wann kann die Krankenkasse eine Reha beantragen?
Bevor jedoch eine Rente beantragt wird, kann die Krankenkasse den Erkrankten auffordern, eine Reha zu beantragen. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Mit der Rehabilitationsmaßnahme sollen die Erkrankten wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, um eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.