Wer zahlt verfahrenskostenhilfe bei Scheidung?
Bei geringem Einkommen oder sehr hohen Schulden können beide Ehegatten Prozesskostenhilfe (auch „Verfahrenskostenhilfe“ genannt) beantragen. Wird diese bewilligt, dann müssen keine Gerichtskosten bezahlt werden. Ob der Staat für Sie auch die Anwaltskosten übernimmt, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Wer trägt die Kosten bei verfahrenskostenhilfe?
Wird eine PKH gewährt, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und das Verfahren. Hierzu zählen zum Beispiel die eigenen Anwaltskosten. Im Falle einer Niederlage müssen jedoch die Kosten für den gegnerischen Anwalt unabhängig von der gewährten Prozesskostenhilfe vom Antragsteller übernommen werden.
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig? Eine Scheidung wird vom Familiengericht durchgeführt. Die Familiengerichte sind besondere Abteilungen der Amtsgerichte. Grundsätzlich können sich die Eheleute nicht aussuchen, bei welchem Gericht sie sich scheiden lassen wollen (einzige Ausnahme: siehe unten Beispiel 3).
Wie muss die Scheidung eingereicht werden?
Lebt bei einem der Ehegatten mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind, so muss die Scheidung bei demjenigen Gericht eingereicht werden, das für diesen Ort zuständig ist. 3.
Was beträgt die Gerichtsgebühr für eine Scheidung?
Eine Gerichtsgebühr beträgt 441 Euro; da zwei Gerichtsgebühren erhoben werden, betragen die Gerichtsgebühren dann 882 Euro, die dann bei Einreichung der Scheidung bezahlt werden müssen, damit das Gericht das Verfahren betreibt.
Wann steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss?
Am Ende vom Scheidungsverfahren steht der gerichtliche Scheidungsbeschluss. Hierin sind sämtliche Übereinkünfte und Regelungen enthalten, über die sich die Ehegatten im Rahmen der Trennung und Scheidung einigten. Doch ab wann ist das Scheidungsurteil rechtskräftig?