Wer zieht die Rentenversicherungsbeitraege ein?

Wer zieht die Rentenversicherungsbeiträge ein?

Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die Beiträge vom Arbeitgeber ein. Bei privat Krankenversicherten führt die Krankenkasse den Einzug der Beiträge durch, bei der zuletzt eine gesetzliche Versicherung bestanden hat.

Wo gehen die Sozialversicherungsbeiträge hin?

An wen ist der Sozialversicherungsbeitrag zu entrichten? Gemäß § 28h Abs. 1 SGB IV ist der SV-Beitrag an die Krankenkasse zu zahlen, bei der der Arbeitnehmer versichert ist . Einzugsstelle die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des SV-Beitrags.

Wer verteilt die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Krankenkassen leiten die eingenommenen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung an den Gesundheitsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weiter. Das BAS verteilt sie dann nach einem bestimmten Schlüssel an die Krankenkassen.

Wer überweist die Sozialversicherungsbeiträge?

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist.

Wohin zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Beiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen gehen an die Einzugsstelle der Krankenkasse des Arbeitnehmers (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile). Dies gilt nicht für 450-Euro-Jobs. Mit der Weiterleitung der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung hat der Arbeitgeber nichts zu tun.

Was muss der Arbeitgeber abführen?

Die Arbeitgeber übernehmen rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, den Rest zahlen die Arbeitnehmer selbst. Dafür, dass sie korrekt abgeführt werden, ist jedoch allein der Arbeitgeber verantwortlich. Es liegt auch in seiner Verantwortung, festzustellen, ob ein Mitarbeiter versicherungspflichtig ist oder nicht.

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