Werden Ehepaare steuerlich begünstigt?
Bei der Einzelveranlagung berechnet das Finanzamt für jeden Ehepartner die Steuer nach dem tatsächlichen Einkommen. Ehepaare, die eine Einzelveranlagung wählen, profitieren von einer Steuerersparnis nach Eheschließung durch die Wahlmöglichkeit der Steuerklasse.
Was ist eine unmittelbare Begünstigung?
Bei unmittelbar begünstigten Personen handelt es sich im Allgemeinen vor allem um Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte oder Personen, die Lohnersatz beziehen.
Wer ist bei Riester unmittelbar begünstigt?
Zu den unmittelbar begünstigten Personen gehören: die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung; die Pflichtversicherten in der Alterssicherung der Landwirte; Besoldungsempfänger und Empfänger von Amtsbezügen.
Was heißt steuerlich begünstigt?
Die Steuergesetze gewähren zahlreiche Steuervergünstigungen. Hiermit soll einer verminderten Leistungsfähigkeit (z.B. Erziehung von Kindern) bzw. einem erhöhten Kostenaufwand (z.B. bei einer Behinderung) entsprochen oder ein bestimmtes Handeln (z.B. Spenden an gemeinnützige Organisationen) gefördert werden.
Welche Vermögensgegenstände bleiben beim Ehepartner getrennt?
Alle Vermögensgegenstände, die ein Ehepartner mit in die Ehe bringt oder während der Ehe unter seinem Namen erwirbt, bleiben sein Eigentum. Nach § 1363 Abs. II bleibt das Vermögen der Ehepartner auch nach der Eheschließung getrennt.
Wie darf ein Ehepartner über den wesentlichen Teil seines Vermögens verfügen?
Nach § 1365 BGB darf ein Ehepartner nicht über den wesentlichen Teil seines Vermögens ohne Zustimmung seines Ehepartners verfügen. Ob sich für Sie vor diesem Hintergrund der Abschluss eines Ehevertrages empfiehlt, sollte durch eine ausführliches Beratungsgespräch geklärt werden.
Welche rechtliche Vorteile haben sie als Ehepartner?
Als Ehepartner haben Sie eine Reihe rechtlicher Vorteile, wie z.B. gesetzliches Erbrecht, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind und sind vornehmlich auch für den hoffentlich nicht eintretenden Fall Ihrer Scheidung abgesichert.
Sind sie gesetzliche Vertreter ihres Ehepartners?
Als Ehepartner sind Sie nicht der gesetzliche Vertreter Ihres Ehepartners. Tritt der Vorsorgefall ein, bei dem der Partner sich selbst nicht mehr äußern und keine Entscheidungen für sich selbst treffen kann, sind Sie beide praktisch handlungsunfähig. Um vorzusorgen, empfiehlt sich, eine Patientenverfügung sowie eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.