Wie ähnlich darf ein Markenname sein?
Die Ähnlichkeit einer Wortmarke mit einer reinen Bildmarke kann sich – genau wie im Falle einer Kollision von Wortmarke und 3D-Marke – nur aus dem Aspekt des Bedeutungsgehalts ergeben. Erforderlich ist, dass die Wortmarke die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung des Bildes bzw.
Wie weit geht Markenschutz?
Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.
Warum lohnt sich eine Markenanmeldung?
Eine Markenanmeldung lohnt sich aber in jedem Fall. Denn eine Marke ist das Gesicht der Firma – und das sollte man nicht verlieren! Allerdings fehlt Markenanmeldern oft die nötige Erfahrung, um Fehlerquellen bei der Markenanmeldung zu überblicken. Kleine Unachtsamkeiten haben bei einer Markenanmeldung leider erhebliche Wirkung.
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Was ist ein besonderes Kennzeichen?
Ein besonderes Kennzeichen, anhand dessen man das Logo von anderen unterscheiden kann ist eine Art Kreuz unter der Krone, das den Namen oder – in älteren Versionen – die Initialen „R & C“ (Rosenthal & Co.) in der Mitte teilt.
Wie hoch ist die Anmeldegebühr für die Markenbezeichnung der Klassen?
Die Anmeldegebühr beträgt regulär 300 Euro, bei der elektronischen Anmeldung 290 Euro. Darin sind die Kosten für die Registrierung für bis zu drei Klassen bereits inbegriffen. Soll die Markenbezeichnung auch für weitere Klassen geschützt werden, entstehen bei jeder weiteren Gebühren in Höhe von 100 Euro.