Wie auf der Arbeit sagen dass man schwanger ist?
Idealerweise sagst du einfach ganz direkt und unverblümt: „Ich bin schwanger. “ Rechne am besten mit zwei möglichen Reaktionen. Die meisten Chefs werden dir signalisieren, dass sie sich für dich persönlich freuen, werden dir gratulieren und dann fragen, wie lange du wohl geplant noch am Arbeitsplatz sein wirst.
Wie hat Arbeitgeber auf Schwangerschaft reagiert?
Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere eine Mitteilungspflicht. § 15 MuSchG legt fest, dass werdende Mütter den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Termin der Entbindung informieren müssen, sobald der Zustand bekannt ist.
Wann sage ich meinem Arbeitgeber dass ich schwanger bin forum?
Schwieriger war dann schon die Frage: Wann sag‘ ich es dem Arbeitgeber? Da gibt es ja nicht wirklich eine gesetzliche Regelung. Allgemein steht immer diese zwölfte Woche im Raum, um das Umfeld über die neuen „Umstände“ zu informieren.
Wo melde ich als Arbeitgeber eine Schwangerschaft?
Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz -MuSchG).
Wann Bescheinigung Schwangerschaft Krankenkasse?
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein.
Haben Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Selbständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und dort einen Tarif haben, der ihnen Anspruch auf Krankengeld gewährt, bekommen auch Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gezahlt.
Hat eine Hausfrau Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Hausfrauen, Selbstständige (unter Vorbehalt) und Adoptiv-Mütter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.