Wie beantrage ich BuT?

Wie beantrage ich BuT?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie den Antrag bei Ihrem Jobcenter stellen. In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Ihre jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums: Hier gibt es das Bildungspaket.

Welche Leistungen werden durch das Bildungspaket übernommen?

Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • ALG II (Hartz IV)
  • Sozialgeld.
  • Sozialhilfe.
  • Kinderzuschlag.
  • Wohngeld.
  • Asylbewerberleistungen.

Wer erhält but Leistungen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe werden für Schüler geleistet. Dies sind Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II).

Was ist alles Sozialgeld?

Sozialgeld steht nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Grundsätzlich gelten Kinder unter 15 Jahren als nicht erwerbsfähig und sind demzufolge anspruchsberechtigt.

Wer kann Sozialgeld beziehen?

Personen, die nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, sowie bedürftige Personen über 65 Jahre haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze am 1. Januar 2005 wird grundsätzlich zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unterschieden.

Wann gibt es Sozialgeld?

Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Sozialgeld für ein Kind unter 15 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft, da solche Kinder als nicht erwerbsfähig gelten. In der Regel gibt es kein Sozialgeld für Studenten. Allerdings können auch ihre Kinder, wenn sie jünger als 15 Jahre sind, diese Leistung beziehen.

Wann bekomme ich SGB 2?

Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 haben nur erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65-67 Jahren. Besteht keine Erwerbsfähigkeit, kann gegebenenfalls ein Anspruch auf Sozialgeld infrage kommen, wenn die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft gegeben ist.

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