Wie beantrage ich einen Aufenthaltstitel?

Wie beantrage ich einen Aufenthaltstitel?

Die Zuständigkeit im Inland richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. dem beabsichtigten Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin. Dabei handelt es sich in der Regel um die Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat bei Statutarstädten (in Wien die MA 35).

Wer erteilt die Aufenthaltserlaubnis?

Die Behörde darf einen Aufenthaltstitel nur erteilen, wenn die/der Fremde während des Aufenthalts über regelmäßige Einkünfte verfügt, sodass keine finanzielle Belastung von Gebietskörperschaften (Bund, Bundesländer, Gemeinden) entsteht.

Wann muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden?

Eine Aufenthaltsgenehmigung für Staatsbürger aus den visumsfreien Ländern muss beantragt werden, insofern der Aufenthalt über drei Monate hinaus geht, dies kann jedoch bei der Ausländerbehörde erst nach der Einreise beantragt werden.

Wie kann der Aufenthaltstitel beantragt werden?

Der Aufenthaltstitel muss bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie holen sich von der Behörde ein Formular. Dieses können Sie ausgefüllt persönlich wieder dort abgeben oder per Post zusenden.

Wie sind die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis geregelt?

Im Aufenthaltsgesetz sind zudem die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geregelt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur dann eine Option bzw. zulässig, wenn diese Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Wie kann ich eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung erhalten?

Um eine solche unbefristete Aufenthaltsberechtigung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Je nach Art und Zweck des bisherigen Aufenthaltstitels gelten aber zahlreiche Sonderregelungen. Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis können Ausländer dauerhaft und uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten.

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