Wie beantrage ich Reduzierung meiner Arbeitszeit?
Sehr geehrter Herr / sehr geehrte Frau Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich unter Bezugnahme auf § 8 TzBfG eine Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit beginnend ab dem XX. XX. 20XX von derzeit 40 Stunden auf 20 Stunden.
Wie beantrage ich Brückenteilzeit?
Der Anspruch auf eine Brückenteilzeit setzt einen Antrag voraus, d.h. ein ausdrückliches „Verlangen des Arbeitnehmers“ (§ 9a Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Der Antrag auf eine Brückenteilzeit muss in Textform gestellt werden, d.h. per E-Mail, Brief oder Fax (§ 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG in Verb.
Wann muss ich Teilzeit beantragen?
Sowohl Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können je einmal eine Änderung oder eine vorzeitige Beendigung der Teilzeit verlangen. Diese Änderung muss schriftlich und grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin bekannt gegeben werden.
Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?
Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.
Kann ich jederzeit Teilzeit beantragen?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Teilzeit. Fast jeder Arbeitnehmer hat das Recht, weniger Stunden zu arbeiten als ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbart. Arbeitgeber mit mehr als 15 Mitarbeitern dürfen einen Teilzeitwunsch nicht einfach ablehnen. Seit Januar 2019 gibt es auch die Brückenteilzeit.
Wann kann Teilzeit abgelehnt werden?
Der Arbeitgeber kann seine Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern. Sie müssen die Teilzeit drei Monate vor gewünschtem Beginn in Textform beantragen. Wenn der Arbeitgeber sich nicht rechtzeitig zum Antrag äußert, gilt dieser automatisch als genehmigt. Kündigungs- und Diskriminierungsschutz gelten uneingeschränkt.
Kann ich einfach auf Teilzeit wechseln?
Grundsätzlich hat jeder das Recht, von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln. Betriebliche Gründe können aber dagegensprechen. Wer seine Arbeitszeit um 25 % reduzieren möchte, verdient auch rund 25 % weniger. Ein Recht, die Stunden zu erhöhen, gibt es allerdings nicht.