Wie beginnt das Scheidungsverfahren in Deutschland?

Wie beginnt das Scheidungsverfahren in Deutschland?

Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Antragstellung und endet mit dem Gerichtstermin . Im Vorfeld muss das Trennungsjahr abgeleistet werden. In Deutschland ist es Pflicht, mindestens einen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen.

Welche Schritte gibt es für eine Scheidung?

Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang.

Was ist ein einvernehmliches Scheidungsverfahren?

In einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren würde der Ehepartner der Scheidung also zustimmen. Das Gericht wird auf die Reaktion des Ehegattens warten und dann entsprechende Schritte einleiten. Als nächstes müssen beide Ehegatten Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs ausfüllen.

Wie läuft das Scheidungsverfahren dabei ab?

Wie das Scheidungsverfahren dabei abläuft, hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.

Wie kann ich das Scheidungsverfahren vertreten lassen?

Zumindest der Antragsteller des Verfahrens muss sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Ohne Rechtsanwalt kann das Scheidungsverfahren nicht geführt werden. Der beauftragte Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin prüft, ob die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind.

Ist das schriftliche Scheidungsurteil zugesandt worden?

Wenn das schriftliche Scheidungsurteil beiden Ehegatten zugesandt worden ist und keiner der Ehegatten Berufung einlegt, ist das Scheidungsverfahren beendet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung könnten Sie erneut heiraten.

Wie prüft man die Voraussetzungen für die Scheidung?

Der beauftragte Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin prüft, ob die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, reicht er / sie den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht ein.

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